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Bauantrag
 
Genehmigungsfreie Bauvorhaben 05.10.2009

Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und
vorgeschriebenen Anzeigepflichten

Baden-Württemberg (April 2007)
Anhang zu § 50 Abs. 1 Verfahrensfreie Gebäude
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder
Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, bis 40 m³
4. Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten
5. Gartenhäuser in Gartenhausgebieten
6. Gartenlauben in Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz
47. Stützmauern bis 2 m Höhe
Bayern (Januar 2008)
Art. 57 Genehmigungsfreie Bauvorhaben
1.a) Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³
1.b) Garagen und überdachte Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 mit einer Fläche bis zu 50m²
6.a) Mauern und Einfriedungen, außer im Außenebreich, im Keuzungs-oder Einmündungsbereich
öffentlicher Verkehrsflächen mit einer Höhe bis zu 1,00m, im übringen mit einer Höhe bis
zu 1,80 m
9.d) Gartenlauben in genehmigten Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des
Bundeskleingartengesetz (24 m² überbaute Fläche einschließlich überdachtem Freisitz)
Berlin (September 2005)
§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben
1.a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis 10 m², außer im Außenbereich,
sowie untergeordnete Gebäude wie Kiosk, Verkaufswagen und Toiletten auf öffentlichen
Verkehrsflächen
1.b) Garagen , überdachte Stellplätze sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe
bis zu 3 m je Wand und einer Brutto-Grundfläche bis 30 m², außer im Außenbereich
1.h) Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes
(24 m² überbaute Fläche einschließlich überdachtem Freisitz)
1.i) Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen
6.a) Einfriedungen bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich
Bremen (November 2006)
§ 65 Verfahrensfreie Vorhaben (Anhang)
1.1 Gebäude onhe Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten , bis 30 cbm
Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 6 m, mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und
Ausstellungsständen
1.6 Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen
1.9 Gartenlauben in Dauerkleingärten oder Kleingärten im Sinne der Bundeskleingartengesetzes
(24 m² überbaute Fläche einschließlich Freisitz)
6.1 Einfriedungen bis zu 2 m Höhe
Brandenburg (September 2008)
§ 55 Genehmigungsfreie Vorhaben
(2)1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m³
umbautem Raum, dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs-oder
Ausstellungszwecken dienen
(2)3. Oberirdische Garagen und überdeckte Stellplätze mit nicht mehr als einem Geschoß und
nicht mehr als 150 m² Grundfläche, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30
Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuches
(2)4. Zu einem Wohngebäude gehörende oberirdische Garage mit isgesamt nicht mehr als 50 m²
Grundfläche auf dem gleichen Grundstück(2)
(2)7. Wochenendhäuser mit nicht mehr als 50 m² Grundfläche und 4 m Höhe in durch
Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuches festgesetzten
Wochenendhausgebieten oder auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendplätzen
(2)8. Kleingartenlauben einschließlich Freisitz mit nicht mehr als 24 m² Grundfläche in
Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz oder bauaufsichtlich
genehmigten Kleigartenanlagen
(6)1. Einfriedungen mit nicht mehr als 2 m Höhe, ausgenommen im Außenbereich
Hamburg (April 2006)
§ 60 Verfahrensfreie Vorhaben (Anhang)
1.1 Eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ umbauter Raum je zugehörigem
Hauptgebäude, außer im Außenbereich
1.2 Garagen mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis 50 m² je
Grundstück, außer im Außenbereich
1.8 Gartenlauben in Kliengartenanlagen mit einer Grundfläche von höchstens 24 m²
1.9 Wochenendhäuser in festgesetzten Wochenendgebieten
6.1 durchbrochene Einfriedungen bis 1,50 m Höhe
6.3 Einfriedungen in festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten bis zu einer
Höhe von 2,25 m
6.4 Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich
Hessen (September 2007)
§ 55 Baugenehmigungsfreie Vorhaben (Anlage 2)
1.1) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht
mehr
als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen
1.2 Garagen bis zu 50 m² Brutto-Grundfläche einschließlich Zufahrt mit micht mehr als 200 m²
Grundfläche, unter Vorbehalt des Abschnitts V. Nr. 1
1.5) Wochenendhäuser auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendplätzen, unter dem
Vorbehalt des Abschnittes V Nr. 3
1.6) Lauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes in der jeweils geltenden Fassung in durch
Bebauungsplan festgesetzteKleingartenanlagen (24 m² überbaute Fläche einschließlich
überdachtem Freisitz)
7.1) Einfriedungen bis 1,50 m Höhe.
Mecklenburg Vorpommern (April 2006)
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben
1.a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich
1.b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und
einer Brutto-Grundfläche bis 30 m², außer im Außenbereich
1.h) Gartenlauben im Sinne des ³ 1 Abs. 1 des Bundekleingartengesetzes (24 m² überbaute
Fläche einschließlich überdachter Freisitz)
1.i) Wochenendhäuser bis zu 40 m² Grundfläche auf den dafür vorgesehen Bereichen von
Campingplätzen
6.a) Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im
Außenbereich
Niedersachsen (Juni 2007)
§ 69 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen (Anhang)
1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die
Gebäudeund Vorbauten nicht mehr als 40 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder
Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen
1.5 Gartenlauben in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz, wenn für die
Kleingartenanlage eine Baugenehmigung erteilt ist, sowie Gartenlauben in einer
Dauerkleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz (24 m² überbaute Fläche
einschließlich überdachtem Freisitz).
6.1 Einfriedungen bis 1,80 m Höhe über der Geländeoberfläche nach § 16.
Nordrhein-Westfalen (Oktober 2008)
§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben
1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder
Feuerstätten; dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände.
Gartenlaube nach dem Bundeskleingartengesetz (24 m² überbaute Fläche mit 1
überdachten Freisitz)
Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen
13. Einfriedungen bis 2 m an öffentlichen Verkehrsflächen bis 1 m Höhe
Rheinland-Pfalz (Juli 2007)
§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben
1.a) Gebäude bis 50 m³ ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten.
1.d Kleinwochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen.
1.e) Gartenlauben in Dauerkleingärten (§ 1 Abs. 3 und 3 § Abs. 2 des
Bundeskleingartengesetzes, (24 m² überbaute Fläche einschließlich überdachten Freisitz)
1.f) Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe
der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer
Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garage und überdachte Stellplätze im
Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdekmälern
6.b) Stützmauern bis 2 m Höhe über der Geländeoberfläche
Saarland (September 2008)
§ 61 Verfahrensfreie Vorhaben
1.a) Eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche
1.b) Garage einschließlich Abstellraum mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und bis
36 m² Brutto-Grundfläche
1.e) Gartenlauben in genehmigten Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des
Bundeskleingartengesetzes, (24 m² überbaute Fläche einschließlich überdachten Freisitz)
6. Einfriedungen bis zu 2.oo m Höhe, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1.00 m Höhe
über der Geländeoberfläche.
Sachsen (Juni 2004)
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben
1.a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis 10 m², außer im Außenbereich
1.b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und
einer Brutto-Grundfläche bis 40 m² je Grundstück, außer im Außenbereich
1.h) Gartenlaube in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz (24 m²
überbaute Fläche einschließlich überdachtem Freisitz)
1.i) Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen
6.a) Mauern einschließlich Stützmauern und Einfreidungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im
Außenbereich
Sachsen-Anhalt (Dezember 2006 )
§ 60 Verfahrensfreie Bauvorhaben
1.a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis 10 m², außer im Außenbereich
1.b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und
einer Grundfläche bis 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich
1.j) Gartenlaube in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz (24 m²
überbaute Fläche einschließlich überdachtem Freisitz)
1.k) Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen
6.a) Mauern einschließlich Stützmauern und Einfreidungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im
Außenbereich
Schleswig-Holstein (Januar 2009)
§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
1.a Gebäude ohne Aufenthaltsräume ohne Aborte und ohne Feuerstätten mit Ausnahmen von
Garagen, Verkauf - und Ausstellungsständen sowie untergeordnete bauliche Anlagen bis
30 m³ umbauten Raum
1.b Notwendige Garagen nach § 6 Abs. 7 sowie notwendige Garagen in den Abmessungen des
§ 6 Abs. 10
1.h Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz (24 m² überbaute
Fläche einschließlich überdachtem Freisitz)
6.b Wände und Einfriedungen bis 1,50 m Höhe.
Thüringen (Mai 2008)
§ 63 Verfahrensfrei Bauvorhaben
1.a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis 10 m², außer im Außenbereich
1.b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und
einer Brutto-Grundfläche bis 40 m², außer im Außenbereich
1.h) Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz (24 m² überbaute
Fläche einschließlich überdachtem Freisitz)
1.i) Wochenendhäuser mit einer Brutto-Grundfläche bis 40 m² mit einer Firsthöhe bis 4 m auf
genehmigten Wochenendplätzen
6.a) Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer
im Außenbereich
               
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